In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ wurde eine aktuelle Studie über die „Raumnutzung von Blässgänsen bei schrittweiser Inbetriebnahme von Windenergieanlagen“ veröffentlicht. Nach vielen Jahren der Datenaufnahme ein klares Ergebnis: Windenergieanlagen sind keine relevante Barriere für die Blässgänse!
Artenschutzleitfaden NRW: Arktische Gänsearten meiden WEA
Laut aktuellem Artenschutzleitfaden Nordrhein-Westfalen (LF NRW 2017) zeigen rastende und überwinternde arktische Gänse, wozu auch die untersuchte Blässgans gehört, ein Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen (WEA). So empfiehlt der LF NRW einen Radius des Untersuchungsgebietes um die geplante WEA von 1000 m bei vorhandenen Schlafplätzen und 400 m bei Nahrungshabitaten nordischer Wildgänse, wonach in diesen Bereichen eine Beeinträchtigung der Raumnutzung bislang nicht ausgeschlossen werden konnte.
Liegen Hinweise zu bekannten Überwinterungs- bzw. Rastgebieten oder Nahrungshabitaten arktischer Gänse in den angegebenen Umkreisen zur geplanten WEA vor, müssen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für WEA mögliche Beeinträchtigungen vertiefend untersucht werden. Zum einen muss geprüft werden, ob artenschutzrechtliche Verbotsbestände nach §44 Abs. 1 BNatSchG vorliegen und zum anderen, ob das Vorhaben ggf. zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets gemäß §34 Abs. 1 BNatSchG führt. Letzteres setzt voraus, dass sich ein FFH- bzw. Vogelschutzgebiet in der Nähe zu den geplanten WEA befindet. So auch in dem konkreten Fall bei den WEA-Vorhaben der SL Naturenergie GmbH aus Gladbeck:
Gänse-Schwerpunktvorkommen im WEA-Planungsgebiet
In den Jahren von 2010 bis 2017 wurden Raumnutzungsanalysen von Blässgänsen vor und nach Inbetriebnahme von drei WEA in einem Überwinterungsgebiet südwestlich der Stadt Wesel, NRW, erstellt. Das Planungsgebiet befindet sich im Rheinbogen Wesel zwischen zwei Teilbereichen des EU-VSG „Unterer Niederrhein“. Dieses VSG gehört zu den Hauptüberwinterungsgebieten arktischer Gänse und damit auch der untersuchten Blässgans.
Im Umkreis von 1000 m um die Anlagen wurde das Flugverhalten u.a. mittels Laser-Range-Finder erfasst und untersucht. Ziel des Vorher-Nachher-Vergleiches war es zu überprüfen, ob die Gänse mit einem Meideverhalten gegenüber WEA reagieren und/oder eine Barrierewirkung entstehen kann.
Studie bringt Klarheit!
Zwar ist die Vielfalt an Studien groß, jedoch fehlte es bislang an belastbaren Quellen, um die Frage nach den tatsächlichen Auswirkungen von WEA auf arktische Gänse zu beantworten. Um die Prognostizierbarkeit wichtiger Verhaltensweisen bestimmter Gänsearten zu erhöhen, wurden die Ergebnisse der Raumnutzungsanalysen veröffentlicht und durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen ergänzt. Durch die Aussagekraft der Studienergebnisse wird Licht ins Dunkel gebracht. Auch im Hinblick auf den aktuellen Überarbeitungsprozess des nordrhein-westfälischen Artenschutzleitfadens sind die Ergebnisse zum Gänseverhalten hilfreich und sollten demnach in der Novellierung Berücksichtigung finden.
WEA für Gänse haben keine Barrierewirkung
Die Studie kam zu dem klaren Ergebnis, dass die Gänse nach vollständiger Inbetriebnahme der gesamten WEA diese sogar öfter überflogen, verglichen zu der Überflugrate vor Inbetriebnahme. Entgegen der Annahme, dass Blässgänse WEA meiden, zeigen die Beobachtungen deutlich, dass der Effekt der Barrierewirkung nicht auftritt. Demnach kann eine Beeinträchtigung weiterer Funktionsräume der Gänse-Habitate ausgeschlossen werden. Bedeutende Funktionsräume schließen beispielsweise auch Natura-2000-Gebiete mit ein. Das Windenergievorhaben kann somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines naheliegenden Natura-2000-Gebiets führen, da selbst die unmittelbaren Anlagenstandorte von den Gänsen nicht gemieden werden. Auch lag der Hauptaufenthalts- und Hauptaktivitätsraum (Flughöhe) der Gänse unterhalb des Rotors, also unter 58 m, weswegen auch eine signifikant erhöhte Kollisionsgefahr nicht besteht, da sich die Gänse hauptsächlich in ungefährlichen Flughöhen aufhalten. Somit muss das Risiko der Gänse an WEA zu kollidieren keine Berücksichtigung bei Genehmigungsverfahren finden, da es so gut wie ausgeschlossen ist. Gänse gelten laut LF NRW als nicht kollisionsgefährdet. Die Ergebnisse bestätigen dies erneut.
Nahrungsplätze und Schlafgewässer werden weiterhin genutzt
Auch zeigen die Ergebnisse, dass während der Nahrungssuche der gemiedene Bereich die 200 m-Grenze nicht überschreitet. In der Mehrzahl zeigte sich kein Verhalten von nahrungssuchenden Blässgänsen, welches auf eine relevante Meidung der Nahrungsgebiete rückschließen lässt. Die Analyse der Verteilung und Anzahl rastender Gänse zeigte, dass abseits der 200 m um die WEA die Nutzungsintensität nach der Inbetriebnahme sogar anstieg.
Ferner wurden naheliegende Gewässer weiterhin genutzt und nicht gemieden. Dies gilt für den gesamten Gewässerkomplex im zentralen Untersuchungsgebiet, welcher als Schlaf-, Komfort- und Trinkgewässer von Bedeutung ist. Es konnte sogar festgestellt werden, dass nach dem Anlagenzubau, Rast- und Schlafgewässer häufiger, länger und von mehr Gänsen genutzt wurden. Zu diesem Ergebnis kamen die Autoren ebenfalls durch Zählungen rastender Blässgänse auf den zugehörigen Seen des Gewässerkomplexes. Somit sind keine negativen Einflüsse auf die Gewässernutzung der Gänse der umliegenden Gewässer festzustellen. Seen werden auch nach der schrittweisen Inbetriebnahme der WEA weiter von den Gänsen zum Schlafen, Ruhen und Trinken genutzt, wie vor Inbetriebnahme. Bislang wird es im LF NRW nicht ausgeschlossen, dass Schlafgewässer in einem Umkreis von 1000 m von den Gänsen gemieden werden. Die Ergebnisse widerlegen somit die Vermutung einer relevanten Beeinträchtigung der Nutzung im Nahbereich umliegender Rast- und Schlafgewässer.
Fazit: Kein großflächiges Meideverhalten gegenüber WEA
Blässgänse meiden keine WEA und folglich auch keine artspezifisch relevanten Habitate. Durch den Hauptaktivitätsraum unterhalb des Gefahrenbereichs einer modernen WEA, ist das Kollisionsrisiko der Gänse nicht erhöht. Etwaige Störwirkungen von WEA auf nahrungssuchende Blässgänse sind räumlich sehr begrenzt (bis maximal 200 m).
Blässgänse weichen WEA kleinräumig aus. Es wurden keine Kollisionsopfer verzeichnet. Außerdem ist die Nutzung naheliegender Gewässer weiterhin gleichbleibend.
Auch ist davon auszugehen, dass die weiteren Arten aus der Gruppe der nordischen Wildgänse „fast identische Verhaltensweisen“ zeigen wie die nah verwandte Blässgans. Dies lässt sich durch das teils identische bzw. sehr ähnliche Verhalten der Gänsearten sowohl während des Fluges als auch bei der Rast (Nahrungshabitate und Schlafgewässer) ableiten. Daher kann der Windenergieausbau im Einklang mit diesen Wintergästen und Durchzüglern weiter voranschreiten.
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Fritz et al., Raumnutzung von Blässgänsen |
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