Ein vom LEE NRW in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Unverhältnismäßigkeit der Regelung des neuen Windenergieerlasses, dass der Geologische Dienst in Nordrhein-Westfalen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen innerhalb eines Prüfradius von zehn Kilometer um eine seismologische Station zwingend beteiligt werden muss.
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Gutachten zur Bedeutung von seismologischen Stationen |
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