Ein vom LEE NRW in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt die Unverhältnismäßigkeit der Regelung des neuen Windenergieerlasses, dass der Geologische Dienst in Nordrhein-Westfalen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen innerhalb eines Prüfradius von zehn Kilometer um eine seismologische Station zwingend beteiligt werden muss.

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Madeline Bode

Referentin für Energiewirtschaft und Politik

+49 211 93676069
madeline.bode@lee-nrw.de

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Gutachten zur Bedeutung von seismologischen Stationen

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