Der LEE NRW hat im Rahmen des Festlegungsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) Stellung zum Thema der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) bezogen. Der Verband begrüßt die Einführung einer BNK als Maßnahme zur Steigerung der Akzeptanz für die Windenergie.
Gleichzeitig kritisiert der LEE NRW neben dem aufwändigen Genehmigungsverfahren insbesondere den Umstand, dass für den Einsatz von transponderbasierten Technologien noch immer nicht der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen wurde.
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Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der BNetzA zur BNK |
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