In seiner Stellungnahme fordert der LEE NRW, dass überragende öffentliche Interesse des Klimaschutzes und des Einsatzes regenerativer Energien noch stärker im Denkmalschutzgesetz NRW zu verankern.
Die Definition der Erneuerbaren Energien als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend führt im Falle einer Abwägung dazu, dass das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren Energien berücksichtigt werden muss. Die regenerativen Energien wie z.B. die Solarenergie müssen daher als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollten die Erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen gegenüber dem Denkmalschutz nicht mehr weggeplant werden. Dieses hohe Gewicht der Erneuerbaren Energien muss sich daher auch angemessen in den Überlegungen zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW widerspiegeln.
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Philipp Hawlitzky
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