Der LEE NRW fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines neuen DSchG NRW, dass die Belange des Klimaschutzes und des Einsatzes Erneuerbarer Energien bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen gleichberechtigt neben anderen Belangen abgewogen werden.

Um Baudenkmäler langfristig und wirtschaftlich erhalten zu können, ist deren zeitgemäße Nutzung unabdingbar. Mit der Gesetzesnovellierung dürfe daher keine Grundlage geschaffen werden, jene ökologischen und ökonomischen Maßnahmen, die einen solchen Erhalt sichern könnten, zu verhindern.

Hier geht's zum Entwurf des DSchG NRW

Ansprechpartnerin

Madeline Bode

Referentin für Energiewirtschaft und Politik

+49 211 93676069
madeline.bode@lee-nrw.de

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag

Zugeordnete Downloads

Stellungnahme des LEE NRW zum Entwurf eines neuen DSchG NRW

120 KB