Der LEE NRW fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines neuen DSchG NRW, dass die Belange des Klimaschutzes und des Einsatzes Erneuerbarer Energien bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen gleichberechtigt neben anderen Belangen abgewogen werden.
Um Baudenkmäler langfristig und wirtschaftlich erhalten zu können, ist deren zeitgemäße Nutzung unabdingbar. Mit der Gesetzesnovellierung dürfe daher keine Grundlage geschaffen werden, jene ökologischen und ökonomischen Maßnahmen, die einen solchen Erhalt sichern könnten, zu verhindern.
Ansprechpartnerin
Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag
Zugeordnete Downloads
Stellungnahme des LEE NRW zum Entwurf eines neuen DSchG NRW |
120 KB |