Der LEE NRW hat im Rahmen der zweiten Konsultation der Bundesnetzagentur zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für Neu- und Bestandsanlagen auf den 30. Juni 2022 gefordert.
Der Verband stützt sich dabei auf die verspätete Novellierung der AVV Kennzeichnung, ohne die Transpondersysteme luftverkehrsrechtlich nicht zulässig waren. Des Weiteren bestehen noch zu viele Unklarheiten in Bezug auf den genehmigungsrechtlichen Verfahrensweg und die Kriterien der luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit.
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Stellungnahme BNetzA 2. Festlegungsverfahren BNK |
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