Der LEE NRW hat zum Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz NRW Stellung genommen und begrüßt, dass mit diesem Gesetzesentwurf eine tiefgründige Behandlung von Klimafolgeschäden in NRW gesetzlich verankert wird.
Der LEE NRW betont die Notwendigkeit, die dem Gesetzesentwurf zugrundeliegende Klimaanpassungsstrategie bis spätestens Ende 2021 zu verfassen. Dafür müssen jedoch die nötigen gesetzlichen Regularien seitens der Landesregierung zur Erreichung der Ziele geschaffen werden, wie zum Beispiel für die Windenergienutzung im Wald.
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Stellungnahme zum Klimaanpassungsgesetz NRW |
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