Der LEE NRW kritisiert, dass auch der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) keine landesplanerische Abkehr von der Braunkohleverstromung in NRW vorsieht. Ferner sieht der LEE NRW kritisch, dass der Umfang der Flächenfestlegung für die Windenergienutzung für die einzelnen Planungsgebiete nunmehr nur noch als raumplanerischer „Grundsatz“ und nicht mehr als „Ziel“ festgelegt wurde.
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Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan der NRW-Landesregierung |
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