Im Gesetzgebungsverfahren zum NRW-Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch nimmt der LEE NRW in der Landtagsanhörung am 08.02.2023 teil.

Der LEE NRW befürwortet die konkurrierenden Gesetzentwürfe von CDU/ Grünen sowie von der SPD. Die Abschaffung des 1.000-Meter-Abstands zwischen Windenergieanlage und Bebauung ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau Erneuerbarer Energien.
Auch der begleitende Antrag der regierungstragenden Fraktionen ist zu begrüßen. Viele der darin genannten Punkte haben das Potential, die Situation der Windenergie in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Wichtig ist aber, dass die zahlreichen Ankündigungen und Prüfaufträge schnellstmöglich zur Umsetzung kommen.

Ansprechpartner

Johannes Kempen

+49 211 93676068
johannes.kempen@lee-nrw.de

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Windenergie Windräder Feld

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