Das EEG 2021 ist seit Anfang des Jahres in Kraft und es wird deutlich, wie gravierend einige Änderungen für die Bioenergie sind. Insbesondere die Streichung des Investitionszuschusses für flexible Leistung („Flexzuschlag“) hat große negative Auswirkung auf tausende Biogasanlagen.
„Zwar hat der Gesetzgeber die große Bedeutung von flexibler Leistung für die Energiewende anerkannt und daher im neuen EEG weitere Anreize zur Flexibilisierung des Anlagenbestandes schaffen wollen. Jedoch wurde mit der Änderung des Flexibilitätszuschlags genau das Gegenteil bewirkt und tausenden Biogasanlagen die Perspektive für einen flexiblen Betrieb genommen“, so Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Eine sichere erneuerbare Energieversorgung benötigt die flexible Bioenergie zum Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Solarenergie.
Mit der Änderung des Flexzuschlags wurden die Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung von Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum verändert. Diese Änderung war in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens ohne angemessene Fachdiskussion eingebracht worden, um vermeintlich drohenden beihilferechtlichen Bedenken seitens der EU-Kommission vorzugreifen.
Dass diese Bedenken nicht gerechtfertigt waren, belegt nun auch ein juristisches Gutachten, das die Branche in Auftrag gegeben hat: Die Eingriffe in den „Flexibilitätszuschlag“ seien sachlich nicht gerechtfertigt und verletzen den Vertrauensschutz in staatliche Förderzusagen. Damit sollen die neue Regelung in Teilen sogar verfassungsrechtlich höchst bedenklich sein. Demnach erfordert die Gewährung des Investitionszuschusses den Erhalt von flexibler Leistung von Biogasanalgen, aufgrund von höheren laufenden Kosten und steigender Anforderung beim Wechsel in den zweiten Vergütungszweitraum. Zudem gefährdet der rückwirkende Eingriff bereits getätigte Investitionen. Aus diesem Grund bedarf es einer kurzfristigen Korrektur des Gesetzes damit der flexible Anlagenbestand erhalten bleibt.
Ansprechpartnerin

Isabelle Grudda
Referentin für Erneuerbare Energien – Schwerpunkt Bioenergie
+49 211 93676063
isabelle.grudda@lee-nrw.de
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