Umweltverbände unterstellen der kleinen Wasserkraft in einem offenen Brief, aufgrund eines neuen Gesetzes frei fließende Flussabschnitte zu gefährden. Das ist unsachlich und irreführend.
Bei dem von Umweltverbänden kritisierten Gesetzentwurf zum Wasserhaushaltsgesetz handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Die strengen umweltrechtlichen Anforderungen und Standards für Wasserkraftanlagen werden dadurch in keiner Weise gelockert oder entkräftet. Ziel des aktuellen Gesetzentwurfs ist es lediglich, bislang langwierige Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Wasserkraftanlagen werden nur an bereits bestehenden Querbauwerken gefördert. Auf der „grünen Wiese“ findet daher faktisch kein Ausbau der Wasserkraft statt. Vielmehr setzt die Branche sich dafür ein, bereits vorhandene Staustufen, die ohnehin einer anderen Nutzung dienen (etwa zur Gewässerregulierung, Schiffbarmachung oder Wasserrückhaltung) zusätzlich energetisch zu nutzen. Denn neben den zentralen Säulen Wind- und Solarenergie ist die stetige und grundlastfähige Wasserkraft von großer Wichtigkeit für Energiewende und Klimaschutz. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es rund 450 Wasserkraftanlagen, die pro Jahr über 500 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom produzieren. Gerade durch den geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung kommt der Energieversorgung aus Wasserkraft in NRW damit eine besondere Bedeutung zu.
Zudem sind die qualitativen Eigenschaften der kleinen Wasserkraft für Netzstabilität und eine verlässliche Stromversorgung der Industrie- und Gewerbebetriebe unabdingbar. Rund eine Milliarde Euro können in Deutschland durch den Betrieb der Kleinwasserkraftanlagen beim Netzausbau und der Netzstabilisierung eingespart werden.
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