Der LEE NRW hat den Antrag von SPD und Grünen im Landtag vom 16. März 2016 zum weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich begrüßt. Die Regierungsfraktionen fordern darin eine Anhebung des bundesweiten jährlichen Ausschreibungsvolumens für die Windenergie auf 2.500 Megawatt netto, ein fair ausgestaltetes Auktionsverfahren, bei dem auch Standorte im Binnenland einen Zuschlag erhalten können, sowie umfangreichere Ausnahmeregelungen für kleinere Windenergieprojekte.
„Ein bundesweites Ausschreibungsvolumen von 2.500 Megawatt netto ist eine wichtige Grundlage dafür, dass NRW überhaupt eine Chance hat, seine Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien in den nächsten zehn Jahren zumindest annähernd zu erreichen. Wir finden es sehr erfreulich, dass sich die Regierungsfraktionen im Landtag mit ihrem Antrag klar zu diesen Zielen bekennen und Änderungen an den derzeitigen EEG-Plänen des Bundes einfordern“, sagte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.
Die aktuellen Pläne zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 sehen vor, dass die Ökostromförderung ab 2017 auf wettbewerbliche Ausschreibungen umgestellt wird. Dabei könnte die ausgeschriebene Menge, um die bundesweit alle Windenergieakteure konkurrieren, jährlich nur noch 2.000 Megawatt brutto, also inklusive des Ersatzes von Altanlagen, betragen. Diese Zahl war in den letzten Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums zum EEG als Mindestmenge genannt und laut Medienberichten ebenfalls von Staatssekretär Rainer Baake auf einer Veranstaltung des Deutschen Genossenschaftsverbandes kommuniziert worden.
Der LEE NRW kritisiert, dass Nordrhein-Westfalen auch aufgrund des hohen Repoweringbedarfs in anderen Bundesländern mit dieser geringen Ausschreibungsmenge die eigenen Ausbauziele verfehlen würde, bis 2025 rund ein Drittel des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Hierfür wäre ein Zubau von mindestens 650 Megawatt Windenergieleistung jährlich notwendig. Stattdessen könnte die EEG-Reform dazu führen, dass ein weiterer Windenergieausbau in NRW künftig nahezu ausbleiben wird – mit weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung, die durch die Windenergie in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.
„Der heutige Antrag sollte als Basis dafür dienen, unter Leitung der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin eine gemeinsame Position der mittel- und süddeutschen Bundesländer zum künftigen Windenergieausbau im Binnenland zu erarbeiten. Nach dem Wismarer Appell verschiedener norddeutscher Ministerpräsidenten wäre dies ein weiteres wichtiges Signal an die Bundesregierung, dass man die bisherigen Pläne zur EEG-Reform nicht mitträgt“, so Klaus Schulze Langenhorst, stellvertretender LEE-Vorsitzender und zugleich Vorsitzender des Bundesverbandes Windenergie in NRW.
Der LEE NRW begrüßte ebenfalls den Antrag der Piraten im Landtag zum Erhalt der akzeptanzfördernden Bürgerenergie. In ihrem Antrag fordert die Fraktion, dass Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt im neuen EEG von der Ausschreibepflicht befreit werden. Der derzeitige EEG-Entwurf sieht vor, dass dies nur für Projekte gilt, die weniger als 1 Megawatt umfassen. Diese Regelung hätte für aktuelle Windenergieprojekte, die in der Regel eine Leistung von 2,5 Megawatt und mehr aufweisen, jedoch praktisch keine Relevanz. Auch die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat kürzlich bestätigt, dass eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Projekte bis 18 Megawatt mit den EU-Beihilfeleitlinien vereinbar ist.