Der LEE NRW begrüßt den neuen Fördererlass des Landes zur Wasserkraft in NRW. Der Erlass unterstützt zum Beispiel den Bau von Fischtreppen und -abstiegen.

„Die Wasserkraft ist eine heimische, sichere und zuverlässige Energiequelle. Als stetig verfügbarer Bestandteil im Energiemix ergänzt sie optimal den Verbund der Erneuerbaren Energien und trägt zur Netzstabilität bei. Dabei ist sie ausdrücklich kein Hindernis für den Natur- und Artenschutz. In diesem Sinne begrüßen wir, dass die Vereinbarkeit von Wasserkraft und Naturschutz durch den neuen Fördererlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums unterstützt wird. Damit fördert das Land nun auch private Investoren beim Bau von Fischaufstieg und -abstieg“, so Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.

Bisher musste die Finanzierung zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit alleine von den Betreibern getragen werden, was häufig an den hohen Kosten scheiterte. Der Erlass unterstützt nun den Bau von Fischtreppen und -abstiegen an bestehenden Wasserkraftanlagen in den Zielartengewässern Aal und Lachs mit 80 Prozent, in den übrigen Gewässern mit 50 Prozent.

Kritik übt Dobertin allerdings an der Prioritätensetzung des Erlasses. So wird im neuen Erlass der Abriss von Wasserkraft-Potenzialen stärker gefördert als der Ausbau der Wasserkraftnutzung. Während die Verbesserung der Durchgängigkeit beim Neubau von Wasserkraftwerken mit bis zu 40 Prozent unterstützt wird, erhalten die Ablösung von Wasserrechten an bestehenden Anlagen und der Rückbau von Stauwehren sogar eine Förderung von bis zu 80 Prozent. „Hier hätten wir eine eindeutigere Position erwartet, die sich klar zur Nutzung der bestehenden Potenziale der Wasserkraftnutzung bekennt. Gerade weil die Wasserkraft bedarfsgerecht zur Verfügung steht und damit zur Systemstabilität beiträgt, leistet sie einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende“, so der LEE-Geschäftsführer.

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