Die Branche der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen befürwortet den Antrag der CDU-Fraktion vom 17. März 2016 im Landtag, der eine Anschlussregelung für Biogasanlagen nach dem Ausscheiden aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und einen weiteren Ausbau der systemstabilisierenden Energiequelle fordert. „Bei einem wachsenden Anteil schwankender Wind- und Sonnenenergie spielt die Bioenergie für eine bedarfsgerechte Strom- und Wärmeversorgung eine zunehmend wichtige Rolle. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die CDU-Fraktion im Landtag mit ihrem Antrag für den Erhalt und die Stärkung dieses Energieträgers in NRW starkmacht“, sagte Jan Dobertin, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).
Ab Ende 2020 fallen die ersten Biogasanlagen in Deutschland aus der 20-jährigen EEG-Förderung heraus. Da für diese Anlagen momentan keine finanzielle Anschlussregelung vorgesehen ist, müssten diese Anlagen nach Ende der Förderung ihren Betrieb vor dem Hintergrund der niedrigen Strompreise einstellen. Auch wegen ihrer großen Bedeutung im Rahmen einer flexiblen Fahrweise der Anlagen für die Netzstabilität des künftigen Energiesystems fordert der LEE NRW schnellstmöglich Regelungen, die den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der funktionsfähigen Anlagen ermöglichen. Dafür bräuchten Anlagenbetreiber schon heute Planungssicherheit, um langfristige Investitionsentscheidungen für die Zukunft treffen zu können.
Der LEE NRW unterstützt zudem die Forderung der CDU-Fraktion, dass mit dem EEG 2016 zumindest auch der im EEG 2014 vorgesehene Ausbau der Biomasse von bundesweit 100 Megawatt möglich bleibt. Momentan beträgt in installierte Leistung der Bioenergie in Nordrhein-Westfalen rund 400 Megawatt.