Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE NRW) sieht in den Plänen zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine Gefahr für den Ausbau der Windenergie in NRW.
Klaus Schulze Langenhorst, Vorsitzender des BWE NRW, sagte: „Aufgrund der geplanten starken Vergütungskürzung von 10 bis 20 Prozent muss sehr genau auf die Rahmenbedingungen geachtet werden, damit die Wirtschaftlichkeit der Projekte noch gegeben ist. Verschärfend kommt die vorgesehene unentgeltliche Abregelung von bis zu 5 Prozent der Jahresarbeit hinzu sowie der Ausbaudeckel, der bei Überschreitung zu einer stärkeren Vergütungsabsenkung führt. Daher werden zukünftig nur moderne, leistungsfähige und binnenlandoptimierte Windenergieanlagen auf großer Nabenhöhe den Weg in den wirtschaftlichen Betrieb finden“, stellt Schulze Langenhorst klar und fordert die Landesregierung auf, die Rahmenbedingungen in NRW so anzupassen, dass Windenergieanlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können. „Wenn NRW die Landesziele für den Ausbau der Windenergie erreichen will, müssen wir die modernen Binnenlandanlagen errichten können, um die Luftschichten mit höheren Windgeschwindigkeiten zu erreichen und so mit den deutlich gesunkenen Vergütungssätzen klarzukommen“, so der BWE NRW-Vorsitzende. Unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen sei der Einsatz dieser Anlagentechnologie möglich. Zudem werde dem Anwohnerschutz ausreichend Rechnung getragen.
„Zahlreiche Gemeinden haben allerdings Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen eingeführt oder sind nicht bereit, einmal festgelegte Restriktionen nach oben anzupassen. Kommunen und Gemeinden, die dies tun, verhindern den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen, weil die Kombination aus niedrigeren Vergütungssätzen und Höhenbeschränkungen den wirtschaftlichen Betrieb massiv erschwert“, so Schulze Langenhorst. Daher appelliert der BWE-Landesvorsitzende an die Landesregierung und die Verantwortlichen in den Planungsbehörden, auf den Wegfall von Höhenbeschränkungen hinzuwirken. Zwar werde schon im aktuellen Windenergieerlass auf die besonderen Voraussetzungen für die Festsetzung von Höhengrenzen sowie die negativen Folgen für den Windenergieausbau hingewiesen. Dies sei jedoch längst nicht ausreichend. So müsse beispielsweise auch in den Landesentwicklungsplan ein Passus aufgenommen werden, wonach auf Höhenbegrenzungen verzichtet werden sollte, sofern diese nicht zwingend erforderlich seien.