Das neue Landeswassergesetz (LWG) enthält Änderungen für die Wasserkraft. So ist das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gesetz verankert. Zudem sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die zuständigen Behörden sind nun verpflichtet, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit den Belangen der Wasserkraft angemessen Rechnung zu tragen und Verfahren zügig durchzuführen.

„Die Genehmigung einer Wasserkraftanlage dauert oftmals viele Jahre. Selbst für kleine Standorte sind Verfahren von mehr als zehn Jahren keine Seltenheit. Damit ist weder dem Klimaschutz noch dem Gewässerschutz geholfen. Von daher ist es zielführend, dass die Verwaltungsverfahren mit dem neuen LWG vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Wichtig ist nun, dass die neuen Regeln in der Praxis tatsächlich Anwendung finden“ so Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), zu den Änderungen im Landeswasserrecht, die gestern im Landtag NRW beschlossen wurden.

Die neuen Regelungen beinhalten, dass die zuständige Behörde über die Genehmigung einer Wasserkraftanlage innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden muss. Zudem besteht die Möglichkeit, das gesamte Genehmigungsverfahren über eine einheitliche Stelle abzuwickeln. Der Gesetzgeber setzt damit die Anforderungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-II) um.

Außerdem ist künftig bei der Zulassung von Wasserkraftanlagen neben dem Klimaschutz auch das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Damit wird die Wasserkraft als Baustein der Energiewende neben den Zugpferden Wind- und Solarenergie gestärkt. Die zuständigen Behörden sind damit verpflichtet, neben den ökologischen Interessen an den Gewässern auch die öffentlichen Belange der Wasserkraft zum Klimaschutz und zur Energiewende gleichrangig zu berücksichtigen.

Priggen fasst zusammen: „Die Wasserkraft macht bereits viel, um die Flüsse durchgängig zu gestalten und Fische zu schützen. Damit verbindet sie Klima- und Naturschutz. In der Vergangenheit sind jedoch viele Projekte an überlangen Verfahrensdauern und überhöhten gewässerökologischen Anforderungen gescheitert. Um die Klimaschutz- und Energiewendeziele zu erreichen, brauchen wir jedoch alle Erneuerbare Energien. Denn die Wasserkraft kann als Ergänzung zu Wind und Sonne ihre Stärken besonders durch ihre Stetigkeit und Verlässlichkeit ausspielen. Die Wasserbehörden müssen nun die neuen Regelungen in der Genehmigungspraxis angemessen berücksichtigen, bestehende Restriktionen aufheben und damit die Nutzung der klimafreundlichen Wasserkraft an den Gewässern unterstützen.“

Ansprechpartner

Philipp Hawlitzky

Stv. Geschäftsführer

+49 211 93676065
philipp.hawlitzky@lee-nrw.de

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag