Überzogene Ausweisungen von Vogelschutzgebieten schränken die Flächen für den landesweiten Windkraftausbau erheblich ein. Nachdem im Hochsauerlandkreis potenzielle Flächen nachträglich als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden sollen, droht exakt der gleiche Fall am Niederrhein.

Der ehemalige britische Militärflughafen Niederkrüchten-Elmpt (Kreis Viersen), der erst 2018 als Windvorranggebiet im Regionalplan Düsseldorf ausgewiesen worden ist, soll Teil des Vogelschutzgebietes „Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg“ werden. Ornithologische Untersuchungen haben gezeigt, dass Brutpaare des Ziegenmelkers (mittlerweile auch Nachtschwalbe genannt) in diesem Gebiet plus der geplanten Erweiterungsfläche leben.

Kartierungen aus dem Jahr 2010 hatten bereits auf ein Ziegenmelker-Vorkommen auf dem ehemaligen Militärflughafen hingewiesen, dass seinerzeit kein Gegenargument für die Ausweisung als Windvorranggebiet darstellte. Die Ausweisung als Windvorranggebiet des nun zur Diskussion stehenden VSG-Erweiterungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf fand erst im Jahr 2018 statt.

Im Vertrauen auf diesen Beschluss begann dort im Jahr 2019 die Planungen für ein Vor-zeigeprojekt: Im Energiepark Elmpt ist nicht nur der Einsatz von mehreren Windenergieanlagen und einer solaren Freiflächenanlage plus eines Batteriespeichers vorgesehen, der erzeugte Ökostrom soll ebenso für die Herstellung von Wasserstoff genutzt werden.

Um mögliche Konflikte mit dem Ziegenmelker und anderen Vogelarten lassen mit sich sinnvoll konzipierten Ausgleichsmaßnahmen vermeiden. Diese art- und ortspezifischen Maßnahmen sollen helfen, die Flächen an die Habitatansprüche der Ziegenmelker-Population anzupassen.

"Windkraft und Vogelschutz müssen sind kein Widerspruch", betont Christian Mildenberger. Der Geschäftsführer des LEE NRW verweist auf folgenden Zusammenhang: "Vorranggebiete für den weiteren Windenergieausbau müssen gesichert werden. Eine Planungssicherheit ist nicht gegeben, wenn Vorrangzonen binnen weniger Jahre plötzlich für die Windenergie unbrauchbar gemacht werden." Der Ausbau erneuerbarer Energien ist die Grundlage für einen wirksamen Klimaschutz und Klimaschutz ist elementarer Bestandteil für einen nachhaltigen Artenschutz.

Credo des LEE NRW ist es heute und auch morgen: Vogelschutzgebiete dürfen keine Ausschlussflächen für den Ausbau der Windenergie bedeuten. Das würde dem Artenschutz einen Bärendienst erweisen. Eine erfolgreiche Projektumsetzung von Windenergieanlagen führt zu einer Aufwertung des Lebensraumes für Flora und Fauna vor Ort. Durch vielschichtige Maßnahmenkataloge, die im Rahmen der Eingriffsbewertung zum Windparkvorhaben stattfinden, lassen sich VSG gut mit Windprojekten vereinen.

Weitere Details zur beabsichtigten Gebietsänderungsmeldung sind unter folgendem Link bis zum 14.08.2021 einzusehen: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/Offenlagen/index.jsp

PM: Vermeintlicher Vogelschutz behindert erneut Klimaschutz

Ansprechpartnerin

Lea Oppedisano

Referentin für Artenschutz

+49 211 93676059
lea.oppedisano@lee-nrw.de

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