Rechte: SL NaturEnergie/LEE NRW

Jetzt Letter Of Intent ausfüllen und beim BNK-Rollout in NRW dabei sein!

Download LOI

Neuigkeiten zur BNK-Einführung in NRW

  • Oktober 2022
    Weitere Cluster wurden vollständig installiert und gehen in Betrieb.

  • 29. Juli 2022
    Mit der Novellierung des EEG 2023 wird die Umsetzungsfrist für die Ausstattung von onshore Bestandsanlagen auf den 01. Januar 2024 verlängert.

  • 16. März 2022
    Die BNK wird künftig auch in Kontrollzonen genehmigungsfähig. Die Lösung gilt vorerst für den Raum Paderborn, soll zeitnah aber auch auf andere Kontrollzonen in Deutschland übertragen werden

  • 14. Januar 2022
    BNK-Premiere! Im Windpark Issum nimmt der LEE NRW gemeinsam mit dem NRW-Ministerpräsidenten sein erstes BNK-System in Betrieb

  • August 2021
    Veröffentlichung NRW Erlass zum Verfahrensablauf bei Einsatz der BNK in Bestandsanlagen

  • Seit Frühjahr 2021
    Beginn der Ausstattung der NRW Windparks mit der Transponder-BNK

  • Herbst 2020
    Beginn der operativen Umsetzung in Clustern mit hoher Interessentenauslastung.

Gemeinsam geht mehr: Unser BNK-Konzept für NRW

Um alle ca. 1.800 BNK-pflichtigen Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen zeitnah und effizient ausstatten zu können, haben wir ein Konzept zum flächendeckenden Einsatz der BNK entwickelt.

Download Grafik BNK-Konzept

Unser Konzept setzt auf die Transpondertechnologie. Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung diese kostengünstige und vielfach erprobte Technologie für BNK zugelassen. Mit unserem Projektpartner Lanthan Safe Sky haben wir einen erfahrenen Hersteller an unserer Seite.

Die Detektionseinheiten (ATS-3) dieser Technik haben einen Wirkradius von mindestens sechs Kilometern. So können regionale Cluster gebildet werden, innerhalb derer sich die Betreiber der Windenergieanlagen das Signal teilen können. Bei optimierter Positionierung der Detektionseinheiten können die benötigte Anzahl und die Anschaffungskosten deutlich gesenkt werden – und das bei gleichbleibender Sicherheit für den Flugverkehr.

Dafür sorgt die neu gegründete LEE NRW GmbH:

  • Wir sammeln zentral alle Standort-Daten der WEA von interessierten Betreibern ein
  • Wir bilden regionale Cluster zur Kosten- und Aufwandsreduktion
  • Wir übernehmen Einkauf, Installation und Betrieb der benötigten ATS-3-Einheiten
  • Wir stellen kostengünstig das Transpondersignal zur Verfügung

ATS-3
Empfängt Signale der in den Luftfahrzeugen verbauten Transponder und gibt diese an den Server weiter.

ATS-Server
Empfängt Transpondersignale von ATS-3, sendet Schaltsignale.

ATS-4
Schnittstelleneinheit erhält Steuerbefehle von ATS-Server und gibt Befeuerung an WEA weiter.

Vielfältige Vorteile für Betreiber

Verlässlich: Die LEE NRW GmbH

Mit der neu gegründeten LEE NRW GmbH erfolgt die Abwicklung über einen neutralen und unabhängigen Partner.

Kostenreduktion durch regionale Cluster

Durch Bündelung mehrerer WEA innerhalb eines Clusters werden die Kosten für die einzelnen Betreiber reduziert.

Volle Vertragssicherheit

Alle Interessenten sind durch einheitliche und geprüfte Verträge abgesichert.

Für Bestand, Repowering & Neubau

Das Konzept bietet neben der Ausstattung von Bestandsanlagen auch die Möglichkeit zukünftige Anlagen zu integrieren.

Fristgerecht ausgestattet

Die LEE NRW GmbH koordiniert und organisiert die flächendeckende Einführung zusammen mit seinen Partnern und sorgt so für die fristgerechte Ausstattung aller Anlagen in Nordrhein-Westfalen.

Letter Of Intent (LOI)

Wenn Sie sich unserem Konzept anschließen möchten, benötigen wir lediglich die Stammdaten Ihrer WEA. Füllen Sie hierfür einfach unseren Letter of Intent (LOI) aus. Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt. Ihre Absichtserklärung ist im ersten Schritt unverbindlich.

Downloads

Hintergrund zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK)

Windenergieanlagen (WEA) gelten als Luftfahrthindernisse und müssen daher mit einem Hindernisfeuer ausgestattet werden. Zur Akzeptanzsteigerung hat der Gesetzgeber im Rahmen des Energiesammelgesetzes (EnSAG) am 1. Januar 2019 beschlossen, dass Neu- und Bestandsanlagen ab einer Höhe von 100 Metern bis zum 01. Januar 2024 mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden müssen. So wird die Befeuerung nur bei sich nähernden Luftfahrzeugen aktiv geschaltet. Ansonsten bleiben die Windenergieanlagen dunkel. Die Befeuerungszeit der Anlagen kann somit um bis zu 98 % reduziert werden. Ausnahmen von der BNK-Pflicht können in Fällen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.

Die BNK-Pflicht ist technologieneutral ausgestaltet. Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Kennzeichnung (AVV) ist seit dem 1. Mai 2020 neben dem Einsatz von Aktiv- und Passivradarsystemen auch die Verwendung der Transpondertechnologie möglich. Bei letzterer werden diejenigen Signale genutzt, die von in Luftfahrzeugen verbauten Transpondern ausgesandt werden. Doch nicht jede Technologie ist an jedem Standort in gleicher Weise technologisch oder wirtschaftlich sinnvoll. Hierbei gilt es Faktoren wie die Höhe der Investitionskosten, die Akzeptanz der Anwohner, die Möglichkeiten einer flächendeckenden Detektion oder das Aussenden von Radaremissionen zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartner

Maximilian Feldes

Projektleiter BNK (komm.)

+49 211 93676054
bnk@lee-nrw.de

Madeline Bode

Projektleiterin BNK (in Elternzeit)

Kontakt der LEE NRW GmbH

LEE NRW GmbH
Marienstraße 14
40212 Düsseldorf

bnk@lee-nrw.de

Amtsgericht Düsseldorf
Registerblatt HRB 90162